Allgemeine Geschäfstbedingungen

Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Timo Junker (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber. 

3. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. 

4. Die Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei den von dem Fotografen gelieferten Bilddaten um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. 

5. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form im Vertrag.

6. Unter “Dauer” der fotografischen Begleitung genannte Stunden (z.B. Dauer: 7 Stunden) bedeuten immer zusammenhängende volle Zeitstunden, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich eine Sonderregelung zur Aufteilung der Stunden getroffen. 



Nutzungs- und Urheberrecht

1. Das Urheberrecht aller angefertigten Lichtbildwerke liegt vollumfänglich beim Fotografen und ist nicht übertragbar.

2. Der Fotograf überträgt den Auftraggebern ein privates Nutzungsrecht an den Bilddaten. Die Auftraggeber werden berechtigt, die Bilddaten uneingeschränkt für private Zwecke zu nutzen. Der Weiterverkauf, die Veränderung/Nachbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der Bilddaten oder eine weitere Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedürfen der Zustimmung des Fotografen. Letzteres gilt nicht für die private Nutzung der Bilder in sozialen Netzwerken; die Auftraggeber dürfen die Fotos uneingeschränkt in sozialen Netzwerken hochladen, zeigen und verwenden. Bildbearbeitungsfunktionen und Filter der sozialen Netzwerke (z.B. Instagram, Facebook) dürfen für die Fotos nicht verwendet werden.

3. Die gemäß dieser Ziffer II 1. zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. 

4. Die Auftraggeber erhalten zur Nutzung ausschließlich optimierte Bilddaten hochauflösend im Format JPEG. Die Bildoptimierung umfasst nicht aufwändige Retusche (z.B. Verschlankung, starke Hautbearbeitung) und Bildmontagen. Die Fotoauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch den Fotografen nach der Übergabe der Fotos an die Auftraggeber ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr. 

5. Der Fotograf darf ausgewählte Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.). Vor einer Verwendung wird der Fotograf die in Frage kommenden Fotos den Auftraggebern per E-Mail zukommen lassen und diesen Gelegenheit zur Zustimmung oder auch Ablehnung einzelner Lichtbildwerke geben. Sollten auf einzelnen Lichtbildwerken Kennzeichen zu erkennen sein, werden diese vom Fotografen unkenntlich gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit Nennung der Vornamen der Auftraggeber, nie unter Nennung des vollständigen Namens. Auf Wunsch der Auftraggeber kann eine Veröffentlichung auch ohne Namensnennung erfolgen. Sollten die Auftraggeber gar keine Veröffentlichung der Fotos wünschen, so muss dies ausdrücklich im Fotovertrag festgehalten werden. Für den Verzicht auf seine Veröffentlichungsrechte berechnet der Fotograf ein zusätzliches Honorar von 150,00 Euro (inkl. MwSt.) 


Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. 

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


Vergütung und Rechnungsstellung

1. Für die Herstellung der Bilddaten wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Dies wird in einem Fotovertrag festgehalten. Über den Fotovertrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen werden nach geleisteten Stunden mit 150,00 Euro pro Stunde (inkl. MwSt.) abgerechnet. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen werden vorab im Fotovertrag geregelt oder, falls sie am Auftragstag spontan fällig werden, nach dem Auftrag gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 

2. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Die Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Bilddaten, einschließlich gelieferter USB- Sticks oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 


Rücktritt

1. Die Auftraggeber haben das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag vereinbarten Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der unten genannten Anschrift. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt. Sollte das Rücktrittsschreiben einen Monat vor dem Terminzeitraum oder kürzer eingehen werden 100% der vorkalkulierten Kosten in Rechnung gestellt.


Haftung

1. Für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des auf dem Vertrag angegebenen Preises.

2. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern unverzüglich zurückzuerstatten. 

3. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

4. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlichweitergehenderSchadensersatzansprüche.


Durchführung von Fotografien vor Ort

1. Sollten Reportagen ab 6 Stunden gebucht worden sein, sind dem Fotografen angemessene kurze Pausen, Verpflegung (Versorgung durch das Catering vor Ort) sowie die Versorgung mit alkoholfreien Getränken zu gewährleisten.



Widerrufsrecht

1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Timo Junker, Heidehofweg 9a, 22850 Norderstedt


Datenschutz und Schlussbestimmungen


1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.
4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen. 



 Aktualisiert 2020